Um die Unfallgefahr in der Lagerlogistik m\u00f6glichst gering zu halten, gibt es eine Vielzahl von Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Besonders hervorzuheben ist hier die Berufsgenossenschaft, die die Aufgabe hat Unfallverh\u00fctungsvorschriften zu erlassen.<\/p>\n
In diesen Vorschriften sind vor allem folgende Punkte ber\u00fccksichtigt:<\/p>\n
Ebenso m\u00fcssen sich aber auch die Arbeitnehmer an ihre Pflichten halten. Hierzu geh\u00f6rt zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung und Schutzausr\u00fcstung, die seitens des Arbeitgebers zur Verf\u00fcgung gestellt werden muss. Au\u00dferdem ist der Konsum von Alkohol und\/oder Drogen am Arbeitsplatz vollkommen untersagt, da sich die Unfallgefahr so drastisch erh\u00f6hen w\u00fcrde. Ein Versto\u00df kann zur fristlosen K\u00fcndigung f\u00fchren.<\/p>\n
Doch nicht nur diese direkten Ma\u00dfnahmen sind f\u00fcr die Sicherheit entscheidend. Indirekte Ma\u00dfnahmen wie das Anbringen von Warn-, Verbots, Rettungs- und Brandschutzzeichen fallen ebenso unter die Unfallverh\u00fctungsvorschrift.<\/p>\n
Trotz aller Vermeidungs- und Vorsorgema\u00dfnahmen kann es aber immer noch zum Unfall kommen. Ein Fahrer, der sich mit seinem Gabelstapler in einem Regal verhakt oder ein unsicher verstauter Artikel, der aus dem Regal f\u00e4llt und einen Mitarbeiter verletzt. In diesen F\u00e4llen ist es wichtig, dass der Notruf umgehend kontaktiert wird und die lebensrettenden Sofortma\u00dfnahmen getroffen werden. Hierzu muss sich in jedem Betrieb auch eine bestimmte Anzahl von Ersthelfern befindet, die alle 2 Jahre an einer Schulung teilnehmen. Neben den Ersthelfern muss der Unternehmer auch f\u00fcr eine ausreichende Versorgung mit Betriebs\u00e4rzten, Sicherheitsingenieuren und Fachkr\u00e4ften f\u00fcr Sicherheit und Sicherheitsbeauftragten sorgen.<\/p>\n
Den kompletten Vorschriftenkatalog mit allen Sicherheitsbestimmungen finden Sie auch unter:<\/p>\n